Holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück!
Jedes Jahr wird in den Medien berichtet, dass Arbeitnehmer Millionenbeträge an Lohnsteuer zu viel zahlen und diese über die Arbeitnehmerveranlagung zurückholen können. Dies gilt insbesondere wenn der Arbeitnehmer verstirbt und somit vor dem Todesfall zu viel Lohnsteuer bezahlt hat. Nutzen auch Sie als Erbe unser Service und holen Sie sich Ihr Geld zurück.
Wussten Sie, dass Kosten einer Behinderung, Krankheit oder sozialer Verpflichtungen die Steuerlast senken können. Auch beruflich veranlasste Ausgaben, der Gewerkschafts- oder Kirchenbeitrag führen zu einer Gutschrift bei der Lohnsteuer. Und selbstverständlich sind die Kosten für die Arbeitnehmerveranlagung selbst im nächsten Jahr abzugsfähig.
Wir berechnen und erstellen die Arbeitnehmerveranlagung der Verlassenschaft und reichen diese als Bote beim Finanzamt für Sie ein, sodass Sie selbst keinen Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen müssen und sich den Formulardschungel für die Arbeitnehmerveranlagung der Verlassenschaft ersparen. Wir verrechnen im Jahr 2025 für das Erstellen der Arbeitnehmerveranlagung EUR 228,00 inkl. der ersten Arbeitsstunde. Bei besonders umfangreichen Veranlagungen verrechnen wir für jede weitere Stunden einen verbilligten Stundensatz von EUR 92,40 (brutto).
Auch nach einem Todesfall sollten Erben prüfen, ob eine Arbeitnehmerveranlagung für die Verlassenschaft durchgeführt werden kann. Häufig ergeben sich durch zu viel bezahlte Lohnsteuer oder nicht geltend gemachte Absetzbeträge Rückerstattungen, die der Verlassenschaft zustehen. Die Arbeitnehmerveranlagung der Verlassenschaft kann helfen, finanzielle Mittel zurückzuholen und die Nachlassregelung zu optimieren.